1. Vertragsgegenstand

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen nadworx und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen nadworx und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass nadworx schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, wozu auch Email zählt, den Vertragsabschluss bestätigt. Schriftliche Angebote (Brief, E-Mail) sind verbindlich für die Dauer von 14 Tagen ab Aussendung des Angebotes.

3. Leistungen und Preise

nadworx kann sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von nadworx erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.) nach § 611 ff. BGB. nadworx behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist nadworx berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

3.1. Installationsleistungen

Die Leistung wird von nadworx am Ort der Aufstellung des Gerätes erbracht. Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelung etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfache Anfahrten zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch nadworx oder eines nadworx-Partners.

3.1.1 Terminabsprache

Von nadworx genannte Termine sind unverbindliche Plantermine, die insbesondere unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden, seiner Mitarbeiter und/oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie eines planmäßigen Fortgangs der Arbeiten stehen.

3.1.2 Fixgeschäfte

Fixgeshäfte bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

3.1.3 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von nadworx nicht zu vertreten sind (z. B. Streik, Energieausfall, Unruhen oder behördliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.), ist nadworx für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit von ihrer Leistungspflicht befreit.

3.2. Reparatur- und Wartungsleistungen

Die Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes oder einer von uns autorisierten Werkstatt erbracht. Für die Leistungen von nadworx sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen - unabhängig vom Ergebnis - zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von nadworx nicht zu vertreten ist. nadworx kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt; ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist; der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat; der Auftrag storniert wurde und nadworx bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung storniert wird; die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind. Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von nadworx zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instand zusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet nadworx , sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von nadworx beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt nadworx keine Haftung.

3.3. Beratungsleistungen, Schulung, Einweisung

Bei Bedarf werden dem Kunden Einweisungen und Schulungen zu den installierten Produkten angeboten. Zum Teil sind die Kosten für diese kurzen Unterweisungen schon in den Installationspauschalen beinhaltet. Der nadworx oder nadworx-Partner informiert den Kunden zuvor über den inkludierten Einweisungszeitraum. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen werden gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt. Ansprüche gegen nadworx wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, berührt dies den Honoraranspruch von nadworx nicht; das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird. Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten.

3.4. Lieferung von Waren

Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat nadworx seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über. Zur Erprobung oder zu leihweise gelieferten Gegenständen oder Software, sowie mietweise überlassene Waren, verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und den zufälligen Untergang verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden zu versichern.

3.5. Preise

nadworx hält sich an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, E-Mail) 14 Tage gebunden. Für die Standardserviceleistungen ist die nadworx-Preisliste im Internet zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Endkunden maßgebend.

4. Zahlungspflichten

Zahlungen an nadworx sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort fällig (ohne Abzug). Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.

5. Gewährleistung und Haftung

Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, nadworx die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten. nadworx haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von nadworx, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen von nadworx zurückzuführen sind.

6. Verbot der Abwerbung / Kundenschutz

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gestellten Mitarbeiter während der Dauer des Bestehens des Dienstleistungsvertrages bzw. der Geschäftsbeziehung der nadworx weder abzuwerben oder abwerben zu lassen; noch dies zu versuchen oder einen etwaigen Arbeitsvertragsbruch bzw. allgemeinem Vertragsbruches unserer Angestellten bzw. nadworx-Partner in sittenwidriger Weise für sich auszunutzen. Dieses Verbot besteht für zwei Jahre nach der Beendigung einer Zusammenarbeit. Die Vertragsstrafe beläuft sich auf 25.000 EURO je Einzelfall. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Gegenzug zum Kundenschutz und verpflichtet sich für die gleiche Dauer weder Kunden abzuwerben bzw. abwerben zu lassen noch dies zu versuchen oder einen etwaigen Arbeitsvertragsbruch bzw. allgemeinen Vertragsbruch in sittenwidriger Weise für sich auszunutzen.

7. Eigentumsvorbehalt

nadworx bzw. der nadworx-Partner behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist nadworx oder der nadworx-Partner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von nadworx oder seiner nadworx-Partner durch Dritte beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich nadworx davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von nadworx zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von nadworx hinzuweisen.

8. Schutzrechte

Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber nadworx dafür, dass er die von nadworx geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten nadworx im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. nadworx weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis. nadworx verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass sie keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.

9. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen nadworx und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von nadworx Gerichtsstand. nadworx ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von nadworx Erfüllungsort. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.